Infektionskrankheiten
Gemeinsam mit dem Willkommenspaket erhalten Sie als Sorgeberechtigte des Kindes, dass zukünftig die Einrichtung besuchen wird, eine Belehrung zum Thema Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (§34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz).