Infektionskrankheiten

Gemeinsam mit dem Willkommenspaket erhalten Sie als Sorgeberechtigte des Kindes, dass zukünftig die Einrichtung besuchen wird, eine Belehrung zum Thema Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen (§34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz).

 

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigten durch Gemenischaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satzs Infektionsschutzgesetz - 22.01.2014 (rki.de)