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Medikamentengabe

Verschreibungspflichtige Medikamente


Unsere Einrichtung verfügt über genaue Vorgaben zur Verabreichung von Medikamenten. Es besteht keine Verpflichtung, Medikamente zu geben, deshalb ist es wichtig, dass Sie mit uns Fachkräften sprechen, damit wir eine Vereinbarung treffen können.    
Folgende Aspekte müssen berücksichtigt werden:
1.    Schriftliche Anweisung des behandelnden Arztes
2.    Risiken und Nebenwirkungen müssen bekannt sein
3.    Evtl. Hilfemaßnahmen besprechen
4.    Schriftliche Vereinbarung festhalten
5.    Nur unterwiesenes Personal darf ein Medikament verabreichen

 

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Wundcreme)
Falls Ihr Kind ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament benötigt, besprechen Sie dies bitte mit den Fachkräften und füllen ein entsprechendes Formular zur Verabreichung aus.