Sprachbildung
Seit der gesetzlichen Verankung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen (vgl. §§ 2 und 3 Abs. 1 und 2 KiTag) ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes einzelnen Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die "Kommunikation, Interaktion und die Entwicklung von Sprachkompetenz kontinuierlich und alltagsintegriert zu fördern" (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 KiTaG).
Sprachliche Bildung ist für alle Kinder von Geburt an und auch weit über das Kindergartenalter hinaus wichtig. Die Sprachentwicklung ist ein stetiger Prozess und nie abgeschlossen. Sprachförderung beinhaltet eine gezielte Förderung durch unsere Fachkräfte auf der Basis von Beobachtungen und Entwicklungsdokumentation. Dies geschieht immer alltagsintegriert.
Siehe: alltagsintegrierte Sprachförderung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es eine klare Abgrenzung zwischen Sprachförderung und Sprachtherapie gibt. Viele Sprachauffälligkeiten wie Lispeln, Stottern oder Schwierigkeiten bei der Artikulation unterschiedlicher Laute müssen von Experten, z.B. Logopäden, behandelt werden.