Abholberechtigung
Eine Abholberechtigung ist erforderlich, wenn Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt wird.
Falls beispielsweise Oma, Opa, Tante, Onkel oder die Babysitterin Ihr Kind abholen soll, braucht der Kindergarten dafür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen mit Datum und Ihrer Unterschrift.
Die abholende Person muss Ihre Identität durch ein gültiges Dokument (Personalausweis/Reisepass/Führerschein) gegenüber unseren Fachkräften nachweisen können. Es ist auch möglich, Dauervollmachten zu erteilen, wenn Dritte regelmäßig Ihr Kind abholen; diese Abholberechtigung kann jederzeit erteilt oder widerrufen werden.
Das entsprechende Dokument erhalten Sie in der Einrichtung.