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Allergien und Unverträglichkeiten

Unsere Fachkräfte in der Einrichtung müssen über Allergien und Unverträglichkeiten Ihres Kindes informiert sein, um die Gesundheit Ihres Kindes zu schützen. Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung und die Fachkräfte Ihres Kindes frühzeitig (bei Anmeldung bzw. unverzüglich bei Feststellung), falls Ihr Kind eine Allergie oder eine Unverträglichkeit hat, die von uns berücksichtigt werden soll. Die Information muss schriftlich mit einen Nachweis des Kinderarztes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass uns jederzeit ein ggfs. erforderliches Notfallmedikament zur Verfügung stehen muss. Dazu gehört auch ein schriftlicher Verabreichungshinweis des Kinderarztes, damit im Notfall alle in der Lage sind, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen (siehe auch Medikamente).

Bei körperlichen Symptomen, die auf eine Allergie oder eine Unverträglichkeit zurückzuführen sind, informieren wir Sie unverzüglich. Falls die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sind, werden die Fachkräfte die abholberechtigten Personen kontaktieren. Je nach Einschätzung unserer Fachkräfte kann auch der Rettungsdienst in Anspruch genommen werden.