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Aufsichtspflicht

Damit die Aufsichtspflicht auf unser Personal korrekt übergehen kann, ist immer die persönliche Übergabe Ihres Kindes an eine zuständige Fachkraft erforderlich. In unserer Einrichtung muss jedes Kind täglich an- und auch wieder abgemeldet werden. Mit der Übergabe des Kindes übernehmen die Leitung und die Fachkräfte die Verantwortung für Ihr Kind und tragen die Aufsichtspflicht. Bei Feiern, Sommerfesten und Veranstaltungen auf dem Gelände unserer Einrichtung haben Sie als Eltern die Aufsichtspflicht für Ihr Kind. Das gilt auch für alle mitgebrachten Geschwisterkinder. Für Kinder, deren Eltern bei einem Fest nicht teilnehmen können, liegt die Aufsichtspflicht bei den Fachkräften. 

 

Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum, beispielsweise Laternenumzüge, weisen wir Sie vorher auf Ihre Aufsichtspflicht hin.